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HefeweizenWas wäre ein gutes, traditionelles Bier ohne die Einhaltung des deutschen Reinheitsgebotes? Nicht viel, meinen einige Experten, gerade unter den deutschen Braumeistern. Doch was steckt hinter diesem Gebot, dass so vieles rund ums Bier vorschreibt? Das Reinheitsgebot ist eine genaue gesetzliche Regelung bezüglich der erlaubten Inhaltsstoffe des Bieres. Kurz gesagt geht es darum, dass sich keine anderen Inhaltsstoffe ins Braurezept mischen als Hopfen, Malz und Wasser.

Die Tradition des Reinheitsgebot währt heute schon fast fünfhundert Jahre! Verschiedene Entwicklungsstufen sind auf dem Weg bis heute zu verzeichnen. So wurde 1516 in Bayern das bayerische Reinheitsgebot erlassen. Es gilt als eine der ältesten lebensmittelrechtlichen Regelungen überhaupt. Nachzulesen ist das Bayerische Reinheitsgebot im Originaltext unter ingolstadt.bayern-online.de/…/../bayerisches-reinheitsgebot/.

Deutschlandweite Regelungen in dieser Richtung standen zuerst im „deutschen Biersteuergesetz“ von 1906. Zunächst wehrte man sich innerhalb der Brauwirtschaft dagegen, bei diesem Protest ging es allerdings vor allem um die Harmonisierung der Biersteuer auf bayerisches Level. Schließlich – mit dem Übergang zu allgemein gültigen EU-Vorschriften – kam auch die Liberalisierung des EG-Binnenmarktes zum Tragen. Die erlaubten Zusatzstoffe von Bieren, einsehbar unter brunnenbraeu.de/Bilder/Reinheitsgebot18.pdf, werden heute in der so genannten „Zusatzstoffverordnung“ geregelt. Jedes Bier, das nach dem Deutschen Reinheitsgebot gebraut ist, ist als „traditionelles Lebensmittel“ geschützt.

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